2G +
Alle Besucher/innen der Einrichtungen nach § 9 Abs. 1 (vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Altenheime und Seniorenresidenzen) sowie alle Besucher/innen von Patienten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen nach § 9 Abs. 2 benötigen einen negativen Testnachweis nach § 3 Abs. 4. Dies gilt auch für „geimpfte- bzw. genesen“ Besucher/innen. Durch die zusätzlichen Testungen sollen weitere Infektionen – auch bei Impfdurchbrüchen – erkannt und Ansteckungen in diesen Bereichen verhindert werden.
Wir bieten ab Dienstag, 16.11.21 wieder Testungen in unserem Haus an, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Testtermine sind wie folgt:
Mo-Fr. 9:45 bis 10:00 Uhr und
Mo-Mi-Fr. 12:45 bis 13:00 Uhr
Alternativ stehen Ihnen in den Testzentren und Apotheken wieder die Möglichkeiten zum kostenlosen Test zur Verfügung.
Ungeimpften mit oder ohne Testung ist zur Zeit der Zutritt untersagt.